Zugewinnausgleich
Vermögen erfassen. Werte prüfen. Ansprüche nachvollziehbar durchsetzen.
Persönliche Beratung in Duisburg & Krefeld
Beratung auf Deutsch und Türkisch.
Was während der Ehe hinzugewonnen wurde
Haben Ehegatten keinen Ehevertrag mit einer abweichenden Regelung geschlossen, leben sie regelmäßig im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beim Zugewinnausgleich wird verglichen, wie sich das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe entwickelt hat.
Wer den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss die Hälfte des Unterschieds an den anderen Ehegatten ausgleichen. Eine verlässliche Berechnung setzt voraus, dass Vermögen, Schulden und Veränderungen während der Ehe sorgfältig erfasst und bewertet werden.
Was bei der Berechnung berücksichtigt wird
Anfangsvermögen
Das Vermögen, das zu Beginn der Ehe vorhanden war, bildet einen wesentlichen Ausgangspunkt der Berechnung.
Endvermögen
Entscheidend ist regelmäßig das Vermögen zum maßgeblichen Stichtag, einschließlich bestehender Verbindlichkeiten.
Vermögenswerte
Immobilien, Konten, Wertpapiere, Fahrzeuge, Unternehmen und Beteiligungen können einzubeziehen sein.
Privilegierte Erwerbe
Erbschaften und Schenkungen können bei der Berechnung besonders zu berücksichtigen sein.
Vermögensverhältnisse nachvollziehbar offenlegen
Damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, müssen die Vermögensverhältnisse beider Ehegatten nachvollziehbar offengelegt werden. Häufig sind Konten, Immobilien, Beteiligungen, Versicherungen, Darlehen und weitere Vermögenswerte zu prüfen.
- Auskunft über Vermögen und Verbindlichkeiten
- Zusammenstellung von Konten, Depots und Versicherungen
- Bewertung von Immobilien, Unternehmen und Beteiligungen
- Prüfung von Erbschaften und Schenkungen
Ansprüche strategisch durchsetzen
Die richtige zeitliche Einordnung und Bewertung kann für den Zugewinnausgleich entscheidend sein. Ich prüfe die Unterlagen, bereite Auskunftsansprüche vor und unterstütze Sie bei einer einvernehmlichen Regelung oder der gerichtlichen Durchsetzung.
- Prüfung der maßgeblichen Stichtage
- Berechnung eines möglichen Ausgleichsanspruchs
- Außergerichtliche Verhandlungen und Vereinbarungen
- Vertretung im familiengerichtlichen Verfahren
Werte frühzeitig sichern
Vermögensfragen sollten rechtzeitig geordnet werden. Bei Immobilien, Selbstständigkeit, Beteiligungen, größeren Vermögenswerten oder erheblichen Schulden ist eine frühzeitige, strukturierte Prüfung besonders wichtig. Eine vollständige Bestandsaufnahme schafft die Grundlage für eine nachvollziehbare Lösung.
Häufige Fragen zum Zugewinnausgleich
Die folgenden Antworten dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Was ist Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich ist der finanzielle Ausgleich der Vermögenszuwächse, die Ehegatten während der Ehe erzielt haben. Er wird regelmäßig relevant, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
Gilt der Zugewinnausgleich immer?
Der Zugewinnausgleich gilt grundsätzlich bei einer Zugewinngemeinschaft. Durch Ehevertrag können Ehegatten jedoch abweichende Regelungen treffen. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt daher von der konkreten Vereinbarung und den Vermögensverhältnissen ab.
Muss ich Auskunft über mein Vermögen geben?
Zur Vorbereitung eines Zugewinnausgleichs können Auskunfts- und Belegansprüche bestehen. Welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Situation und den geltend gemachten Ansprüchen.
Wie werden Immobilien berücksichtigt?
Immobilien können beim Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt werden. Für die Berechnung ist eine nachvollziehbare Bewertung zum jeweiligen Stichtag wichtig. Je nach Fall kann eine fachkundige Wertermittlung erforderlich sein.
Wie werden Schulden berücksichtigt?
Bestehende Verbindlichkeiten können das Anfangs- oder Endvermögen mindern. Entscheidend ist, welche Schulden zu welchem Zeitpunkt bestanden und wie sie rechtlich sowie wirtschaftlich einzuordnen sind.
Was gilt für Erbschaften und Schenkungen?
Erbschaften und Schenkungen können als privilegierter Erwerb behandelt werden und bei der Berechnung besonders berücksichtigt werden. Die spätere Wertentwicklung kann dennoch relevant sein. Eine genaue Prüfung der Umstände ist erforderlich.
Kann der Zugewinnausgleich schon vor der Scheidung geregelt werden?
Viele Vermögensfragen können im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Ob dies sinnvoll ist, hängt von den Vermögensverhältnissen, den übrigen Folgen der Trennung und der gewünschten Gesamtlösung ab.
Ihr Anliegen persönlich besprechen
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und bespreche die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.
Bitte übermitteln Sie keine vertraulichen Unterlagen und keine fristgebundenen Angelegenheiten ausschließlich per E-Mail. In dringenden Fällen rufen Sie bitte an.
