Schadensersatz
Schäden vollständig erfassen. Ansprüche konsequent durchsetzen.
Persönliche Beratung in Duisburg & Krefeld
Beratung auf Deutsch und Türkisch.
Schadensersatz richtig berechnen und geltend machen
Nach einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um die Reparatur des Fahrzeugs. Je nach Unfallfolgen können zahlreiche weitere Ansprüche entstehen. Dazu gehören etwa Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Wertminderung und weitere unfallbedingte Aufwendungen.
Ich prüfe, welche Schadenspositionen in Ihrem Fall zu berücksichtigen sind, übernehme die Kommunikation mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und setze Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durch.
Welche Schäden können ersetzt werden?
Fahrzeugschaden
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Restwert, Wertminderung und gegebenenfalls Kosten eines Sachverständigengutachtens.
Mobilität und Ausfall
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, wenn das Fahrzeug infolge des Unfalls nicht genutzt werden kann.
Nebenkosten
Abschleppkosten, Standkosten, Kosten für Anmeldung oder Abmeldung und weitere erforderliche Aufwendungen.
Weitere Schäden
Je nach Fall kommen etwa Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder sonstige unfallbedingte Vermögensnachteile in Betracht.
Schaden und Unfallfolgen dokumentieren
Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Regulierung. Bewahren Sie Unterlagen auf und treffen Sie vor einer Reparatur, einem Verkauf oder einer abschließenden Vereinbarung keine unüberlegten Entscheidungen.
- Fotos vom Unfallort, von Fahrzeugen und Beschädigungen
- Polizeivorgang, Unfallmitteilung und Zeugendaten
- Kostenvoranschläge, Rechnungen und Sachverständigengutachten
- Schriftverkehr mit Versicherungen und Werkstätten
- Nachweise zu Mietwagen, Nutzungsausfall oder weiteren Kosten
Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen
Versicherungen prüfen Schadenmeldungen häufig umfassend und nehmen teilweise Kürzungen einzelner Positionen vor. Ich prüfe die Haftungsfrage, die geltend gemachten Schäden und die Reaktion der Versicherung. Wenn die Regulierung verzögert wird oder berechtigte Ansprüche nicht vollständig anerkannt werden, setze ich die nächsten Schritte konsequent durch.
- Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
- Prüfung von Haftungsquote und Regulierungsvorschlägen
- Kontrolle von Kürzungen einzelner Schadenspositionen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung
Nichts vorschnell unterschreiben
Eine abschließende Erklärung oder Abfindungsvereinbarung kann weitreichende Folgen haben. Vor einer Unterschrift sollte geprüft werden, ob der Schaden vollständig erfasst ist und ob weitere Ansprüche, insbesondere bei noch nicht absehbaren Folgen, berücksichtigt werden müssen.
Häufige Fragen zum Schadensersatz nach einem Unfall
Die folgenden Antworten dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Welche Schäden kann ich nach einem Verkehrsunfall geltend machen?
Je nach Unfall und Haftungslage können unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall erstattungsfähig sein. Bei Verletzungen kommen weitere Ansprüche in Betracht. Welche Positionen im Einzelfall durchsetzbar sind, muss konkret geprüft werden.
Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Eine Reparatur ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für eine Abrechnung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Grundlage eines Gutachtens abgerechnet werden. Dabei sind jedoch Besonderheiten, etwa zur Umsatzsteuer oder zu einzelnen Kostenpositionen, zu beachten. Vor einer Entscheidung sollte die wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise geprüft werden.
Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Das Gutachten dient der Feststellung von Schadenumfang, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und gegebenenfalls Wertminderung.
Was ist Nutzungsausfall?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können und keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehen. Maßgeblich sind unter anderem die tatsächliche Nutzungsabsicht und die Dauer des Fahrzeugausfalls.
Wer trägt die Kosten für einen Mietwagen?
Mietwagenkosten können erstattungsfähig sein, wenn Sie auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind. Die konkrete Erstattung hängt unter anderem von Fahrzeugklasse, Mietdauer, Erforderlichkeit und der Haftungslage ab. Alternativ kann Nutzungsausfall in Betracht kommen.
Was gilt bei einer Mithaftung?
Auch bei einer Mithaftung können Ansprüche bestehen. Dann werden Schäden grundsätzlich entsprechend der Haftungsquote reguliert. Die Quote hängt vom Unfallhergang, den Verkehrsregeln, vorhandenen Beweisen und gegebenenfalls der polizeilichen oder sachverständigen Aufklärung ab.
Wie lange darf die Versicherung mit der Regulierung warten?
Die Versicherung benötigt eine angemessene Zeit zur Prüfung. Sie darf eine Regulierung jedoch nicht ohne ausreichenden Grund unbegrenzt verzögern. Wenn keine Reaktion erfolgt oder Ansprüche unberechtigt gekürzt werden, kann eine Fristsetzung und gegebenenfalls eine gerichtliche Durchsetzung sinnvoll sein.
Ihr Anliegen persönlich besprechen
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und bespreche die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.
Bitte übermitteln Sie keine vertraulichen Unterlagen und keine fristgebundenen Angelegenheiten ausschließlich per E-Mail. In dringenden Fällen rufen Sie bitte an.
