Unterhalt
Ansprüche verstehen. Einkommen prüfen. Faire Lösungen durchsetzen.
Persönliche Beratung in Duisburg & Krefeld
Beratung auf Deutsch und Türkisch.
Die wirtschaftliche Situation rechtlich einordnen
Nach einer Trennung stellen sich häufig Fragen zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt. Die Berechnung ist selten nur eine Frage einer Tabelle. Maßgeblich sind insbesondere Einkommen, Betreuungssituation, Wohnkosten, weitere Unterhaltspflichten und die konkreten Lebensverhältnisse.
Ich prüfe Ihre Unterhaltsansprüche oder Unterhaltspflichten sorgfältig, fordere erforderliche Auskünfte an und entwickle mit Ihnen eine klare Vorgehensweise für eine außergerichtliche Einigung oder eine gerichtliche Durchsetzung.
Ausgleich schaffen · Ansprüche und Verpflichtungen sorgfältig prüfenWelche Unterhaltsarten sind wichtig?
Kindesunterhalt
Die Höhe richtet sich insbesondere nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen, dem Alter des Kindes und der Betreuungssituation.
Trennungsunterhalt
Nach einer Trennung kann ein Anspruch bestehen, wenn eigenes Einkommen nicht ausreicht und die andere Seite leistungsfähig ist.
Ehegattenunterhalt
Nach der Scheidung kann Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen, etwa bei Kinderbetreuung oder Krankheit.
Kindesunterhalt berechnen und durchsetzen
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine wichtige Orientierung für die Berechnung des Kindesunterhalts. Für eine verlässliche Einordnung müssen jedoch die Einkommensverhältnisse, mögliche Abzüge, das Kindergeld, der Bedarf des Kindes und der Umfang der Betreuung sorgfältig geprüft werden.
- Auskunft über Einkommen und Vermögen einholen
- Unterhaltsrelevantes Einkommen berechnen
- Düsseldorfer Tabelle und Kindergeld berücksichtigen
- Rückstände und Zeitpunkt der Geltendmachung prüfen
Unterhalt zwischen Ehegatten
Nach einer Trennung kann ein Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, wenn sein eigenes Einkommen nicht ausreicht und der andere Ehegatte finanziell leistungsfähig ist. Nach der Scheidung besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt nicht automatisch, kann jedoch beispielsweise bei Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit oder ehebedingten Nachteilen in Betracht kommen.
- Lebensverhältnisse während der Ehe berücksichtigen
- Einkommen beider Ehegatten vollständig prüfen
- Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt berücksichtigen
- Außergerichtliche oder gerichtliche Regelung vorbereiten
Rechtzeitig handeln
Unterhalt sollte nicht ungeprüft gezahlt oder gefordert werden. Eine nachvollziehbare Unterhaltsberechnung setzt vollständige und aktuelle Angaben voraus. Frühzeitige Auskunftsverlangen und eine klare Dokumentation können entscheidend sein, um Ansprüche zu sichern oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Häufige Fragen zum Unterhalt
Die folgenden Antworten dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich vor allem nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes und dem Umfang der Betreuung. Als Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle. Für eine verlässliche Berechnung müssen die Einkommensverhältnisse und erforderlichen Unterlagen sorgfältig geprüft werden.
Ab wann kann Kindesunterhalt verlangt werden?
Für die Durchsetzung von Unterhalt kann es auf den Zeitpunkt ankommen, ab dem die unterhaltspflichtige Person zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde. Deshalb sollte der Anspruch frühzeitig geprüft und gegebenenfalls nachvollziehbar geltend gemacht werden.
Muss ich Auskunft über mein Einkommen geben?
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen im Unterhaltsrecht Auskunftsansprüche. Welche Einkommens- und Vermögensunterlagen vorzulegen sind und in welchem Umfang Auskunft geschuldet ist, hängt von der konkreten Unterhaltsbeziehung ab.
Was ist Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt kann für die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung in Betracht kommen. Voraussetzung ist regelmäßig, dass ein Ehegatte bedürftig und der andere leistungsfähig ist. Maßgeblich sind insbesondere die Einkommensverhältnisse und die ehelichen Lebensverhältnisse.
Besteht nach der Scheidung automatisch Ehegattenunterhalt?
Nein. Nach der Scheidung besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt nicht automatisch. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen, etwa bei Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit oder ehebedingten Nachteilen. Eine individuelle Prüfung ist erforderlich.
Was geschieht, wenn Unterhalt nicht gezahlt wird?
Wenn eine freiwillige Zahlung ausbleibt, können Ansprüche außergerichtlich geltend gemacht und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt unter anderem davon ab, ob die Höhe des Unterhalts bereits tituliert ist und welche Informationen zum Einkommen vorliegen.
Kann eine bestehende Unterhaltsregelung geändert werden?
Ändern sich Einkommen, Betreuungssituation oder andere wesentliche Umstände, kann eine Anpassung der Unterhaltsregelung erforderlich sein. Bei bereits bestehenden Titeln ist sorgfältig zu prüfen, welche Schritte notwendig sind, damit keine Rückstände entstehen.
Ihr Anliegen persönlich besprechen
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und bespreche die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.
Bitte übermitteln Sie keine vertraulichen Unterlagen und keine fristgebundenen Angelegenheiten ausschließlich per E-Mail. In dringenden Fällen rufen Sie bitte an.
