Sorgerecht
Klare rechtliche Orientierung und persönliche Vertretung bei Fragen rund um das Sorgerecht und das Wohl Ihres Kindes.
Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt
Fragen zum Sorgerecht entstehen häufig nach einer Trennung oder Scheidung. Dabei geht es um wichtige Entscheidungen für ein Kind, etwa zur Schule, medizinischen Versorgung, zum Wohnort oder zur religiösen Erziehung.
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung bestehen. In bestimmten Situationen kann jedoch ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts oder eines Teilbereichs des Sorgerechts sinnvoll sein. Entscheidend ist immer, welche Lösung dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Ich berate und vertrete Sie persönlich bei Fragen zum gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht, in Gesprächen mit dem Jugendamt und in familiengerichtlichen Verfahren.
Wobei ich Sie im Sorgerecht unterstütze
Gemeinsames Sorgerecht
Beratung zu gemeinsamen Entscheidungen nach Trennung oder Scheidung und zu den Rechten und Pflichten beider Elternteile.
Alleiniges Sorgerecht
Prüfung und Vertretung, wenn die Übertragung des alleinigen Sorgerechts oder einzelner Bereiche erforderlich sein kann.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Unterstützung bei Konflikten über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes und bei wichtigen Fragen zu Umzug oder Wohnort.
Schule und Gesundheit
Rechtliche Einordnung bei Streit über Schule, medizinische Behandlungen oder andere wesentliche Entscheidungen.
Jugendamt und Familiengericht
Persönliche Begleitung in Gesprächen mit dem Jugendamt sowie Vertretung im familiengerichtlichen Verfahren.
Grenzüberschreitende Fälle
Beratung bei familienrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum Ausland, soweit sie das Sorgerecht betreffen.
So gehen wir vor
Situation besprechen
Wir klären Ihre familiäre Situation, Ihre Ziele und die Fragen, die für Ihr Kind und das Verfahren wichtig sind.
Rechtlich einordnen
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten, Risiken und den nächsten sinnvollen Schritten.
Konsequent vertreten
Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich, gegenüber dem Jugendamt und, wenn erforderlich, vor dem Familiengericht.
Wichtig bei dringenden Fragen
Wenn kurzfristig eine wichtige Entscheidung für Ihr Kind ansteht oder ein gerichtliches Verfahren bereits läuft, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig Kontakt auf. Bringen Sie vorhandene Schreiben des Jugendamts oder Gerichts zum Beratungsgespräch mit.
Besprechen wir Ihre Fragen zum Sorgerecht persönlich.
Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und erläutere Ihnen die nächsten rechtlich sinnvollen Schritte.
Ihr Anliegen persönlich besprechen
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und bespreche die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.
Bitte übermitteln Sie keine vertraulichen Unterlagen und keine fristgebundenen Angelegenheiten ausschließlich per E-Mail. In dringenden Fällen rufen Sie bitte an.
