Strafverteidigerin Duisburg & Krefeld | Kanzlei Kaplan
Kanzlei Kaplan · Strafrecht

Strafverteidigerin in Duisburg und Krefeld

Persönliche Beratung und Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Persönliche Beratung in Duisburg & Krefeld

Beratung auf Deutsch und Türkisch.

Persönliche Strafverteidigung

Ein strafrechtlicher Vorwurf braucht eine klare Verteidigung

Eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anklage kann viele Fragen auslösen. Was wird Ihnen vorgeworfen? Welche Rechte haben Sie? Welche Schritte sind jetzt sinnvoll?

Als Rechtsanwältin in Duisburg und Krefeld berate und vertrete ich Sie im Strafrecht. Ich prüfe Ihre Situation, beantrage Akteneinsicht und entwickle mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die sich am konkreten Vorwurf und an Ihren Interessen orientiert.

Akteneinsicht.Strategie.Verteidigung.
Strafverteidigung

Unterstützung in den entscheidenden Verfahrensabschnitten

01

Ermittlungsverfahren

Bei einer Vorladung oder ersten Ermittlungsmaßnahmen klären wir Ihre Rechte und die nächsten Schritte. Nach Akteneinsicht lässt sich die Beweislage gezielt prüfen.

02

Strafbefehl und Anklage

Ich prüfe den Tatvorwurf, die vorhandenen Beweismittel und mögliche Reaktionen. Dabei nehmen wir auch laufende Fristen und den weiteren Verfahrensablauf in den Blick.

03

Hauptverhandlung

Ich bereite die Verhandlung mit Ihnen vor und vertrete Ihre Interessen vor Gericht. Die Verteidigung orientiert sich an der Beweisaufnahme und Ihrer persönlichen Situation.

Ihre Rechte als beschuldigte Person

Vor einer Aussage die rechtliche Situation klären

Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Sie dürfen bereits vor einer Vernehmung anwaltlichen Rat einholen. Eine unüberlegte Aussage kann die spätere Verteidigung erschweren.

Die Akteneinsicht ist eine wichtige Grundlage für die Einschätzung des Verfahrens. Erst wenn der dokumentierte Vorwurf und die verfügbaren Beweismittel geprüft sind, lässt sich besprechen, ob Schweigen, eine Stellungnahme oder ein anderer Verteidigungsansatz sinnvoll ist.

  • Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht aufbewahren
  • Zustellungsdaten und gesetzte Fristen notieren
  • Vor einer Aussage zum Vorwurf anwaltlichen Rat einholen
  • Vorhandene Unterlagen und mögliche entlastende Informationen sichern, ohne sie zu verändern
Schritt für Schritt

So bereiten wir Ihre Strafverteidigung vor

  1. Erstes Gespräch über den Vorwurf und den bisherigen Verfahrensablauf
  2. Prüfung dringender Maßnahmen, Termine und Fristen
  3. Beantragung und Auswertung der Akteneinsicht
  4. Besprechung der Beweislage und Entwicklung der Verteidigungsstrategie
  5. Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls vor Gericht
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Strafverteidigung

Die folgenden Antworten dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Wann sollte ich eine Strafverteidigerin einschalten?

Eine frühzeitige Beratung ist sinnvoll, sobald Sie von einem strafrechtlichen Vorwurf erfahren. Das kann bereits bei einer Vorladung, einer Durchsuchung oder einer Festnahme der Fall sein. Auch nach Erhalt eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift sollten die nächsten Schritte und mögliche Fristen zeitnah geprüft werden.

Muss ich als beschuldigte Person zur Polizei gehen?

Einer bloßen polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung müssen Sie grundsätzlich nicht folgen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft besteht dagegen eine Erscheinenspflicht. Gerichtliche Ladungen sind ebenfalls gesondert zu beachten. Lassen Sie daher prüfen, von wem die Ladung stammt und in welcher Rolle Sie geladen werden.

Muss ich mich zu dem Tatvorwurf äußern?

Als beschuldigte Person dürfen Sie zur Sache schweigen und vor einer Vernehmung eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen. Ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist, hängt vom konkreten Vorwurf und dem Stand der Ermittlungen ab. Pflichten zur Angabe von Personalien sind davon zu unterscheiden.

Warum ist die Akteneinsicht wichtig?

Die Ermittlungsakte ermöglicht es, den dokumentierten Vorwurf und die vorhandenen Beweismittel zu prüfen. Auf dieser Grundlage lässt sich die Verteidigung gezielt vorbereiten. Während laufender Ermittlungen kann die Akteneinsicht unter gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt sein.

Wie läuft die erste Beratung ab?

Wir besprechen den Vorwurf, den bisherigen Ablauf und Ihre Fragen. Bringen Sie vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sowie Zustellungsnachweise mit. Anschließend besprechen wir die nächsten Schritte und die Bedingungen einer möglichen Mandatsübernahme.

Kann ein bestimmtes Ergebnis zugesagt werden?

Nein. Ob beispielsweise eine Einstellung, ein Freispruch oder eine andere Verfahrensbeendigung in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine belastbare Einschätzung setzt die Prüfung des Vorwurfs, der Beweislage und des Verfahrensstands voraus.

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Besprechen Sie den Vorwurf persönlich

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihre Situation und die nächsten Schritte besprechen können.

Kanzlei Kaplan · Kontakt

Ihr Anliegen persönlich besprechen

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und bespreche die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.

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Bitte übermitteln Sie keine vertraulichen Unterlagen und keine fristgebundenen Angelegenheiten ausschließlich per E-Mail. In dringenden Fällen rufen Sie bitte an.