Strafbefehl & Einspruch Duisburg & Krefeld | Kaplan
Kanzlei Kaplan · Strafrecht

Strafbefehl in Duisburg und Krefeld

Strafbefehl erhalten? Ich prüfe den Tatvorwurf, die Einspruchsfrist und die festgesetzten Rechtsfolgen und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Persönliche Beratung in Duisburg & Krefeld

Beratung auf Deutsch und Türkisch.

Strafbefehl prüfen lassen

Eine gerichtliche Entscheidung mit wichtigen Folgen

Ein Strafbefehl kann ohne vorherige Hauptverhandlung erlassen werden. Er enthält einen strafrechtlichen Vorwurf und eine festgesetzte Rechtsfolge. Wer nicht rechtzeitig Einspruch einlegt, muss grundsätzlich damit rechnen, dass der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleichsteht.

Als Rechtsanwältin in Duisburg und Krefeld unterstütze ich Sie bei der Prüfung Ihres Strafbefehls. Wir klären die Zustellung, die laufende Frist und Ihre Ziele. Nach Akteneinsicht lässt sich einordnen, ob der Tatvorwurf angegriffen werden sollte oder eine gezielte Prüfung der Rechtsfolgen sinnvoll ist.

Frist prüfen.Vorwurf einordnen.Einspruch abstimmen.
Ihre Möglichkeiten

Was nach Erhalt eines Strafbefehls wichtig wird

01

Einspruchsfrist

Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen nach Zustellung. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang beim Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat. Eine Anfrage an die Kanzlei allein wahrt die Frist nicht.

02

Tatvorwurf und Beweislage

Nach Akteneinsicht prüfe ich die dokumentierten Tatsachen und Beweismittel. Wir besprechen, welche Einwände gegen den Vorwurf in Betracht kommen und welche Risiken bestehen.

03

Geldstrafe und weitere Folgen

Bei einer Geldstrafe sind Anzahl und Höhe der Tagessätze zu unterscheiden. Auch weitere festgesetzte Folgen, etwa für die Fahrerlaubnis, müssen gesondert berücksichtigt werden.

Individuelle Verteidigungsstrategie

Den richtigen Umfang des Einspruchs wählen

Nicht jeder Einspruch muss den gesamten Strafbefehl erfassen. Je nach Situation kann eine Beschränkung auf bestimmte Punkte sinnvoll sein. Sie kann aber auch bewirken, dass andere Teile der Entscheidung verbindlich werden und später nicht mehr zur Überprüfung stehen.

Ich prüfe mit Ihnen, ob ein umfassender Einspruch oder eine wirksame Beschränkung zu Ihren Zielen passt. Bei einer möglicherweise unzutreffenden Tagessatzhöhe können aktuelle Einkommensnachweise und Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen wichtig sein.

Ein Einspruch garantiert weder eine Einstellung noch eine geringere Strafe. Im weiteren Verfahren kann grundsätzlich auch eine nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Deshalb besprechen wir Beweislage, Verfahrenskosten und Risiken, bevor die weitere Strategie festgelegt wird.

  • Strafbefehl vollständig und einschließlich Zustellungsumschlag aufbewahren
  • Zustellungsdatum und gerichtliches Aktenzeichen notieren
  • Frühere Schreiben und bereits abgegebene Aussagen bereithalten
  • Aktuelle Nachweise zu Einkommen und wirtschaftlichen Belastungen sammeln
  • Bei laufender Frist telefonisch Kontakt aufnehmen
Schritt für Schritt

So unterstütze ich Sie bei einem Strafbefehl

  1. Prüfung des Strafbefehls, der Zustellung und der Einspruchsfrist
  2. Abstimmung der Mandatsübernahme und erforderlicher fristwahrender Schritte
  3. Beantragung und Auswertung der Akteneinsicht
  4. Besprechung von Tatvorwurf, Rechtsfolgen und möglicher Einspruchsbeschränkung
  5. Vertretung im weiteren Verfahren und gegebenenfalls in der Hauptverhandlung
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Strafbefehl

Die folgenden Antworten dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im Strafverfahren, mit der unter gesetzlichen Voraussetzungen Rechtsfolgen ohne vorherige Hauptverhandlung festgesetzt werden können. Er ist kein Bußgeldbescheid. Ohne rechtzeitigen Einspruch steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Welche Frist gilt für den Einspruch?

Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Er kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Bewahren Sie den Zustellungsumschlag auf und lassen Sie das konkrete Fristende prüfen.

Wahrt eine E-Mail an die Kanzlei die Einspruchsfrist?

Nein. Eine Anfrage bei der Kanzlei ist noch kein Einspruch bei Gericht. Auch eine gewöhnliche E-Mail an das Gericht ist kein verlässlicher Ersatz für die vorgeschriebene Form. Klären Sie bei einer laufenden Frist telefonisch, ob das Mandat übernommen wird und wer den fristgerechten Einspruch veranlasst.

Kann ich nur gegen die Höhe der Geldstrafe vorgehen?

Ein Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Dabei sind die Anzahl der Tagessätze und die Höhe eines einzelnen Tagessatzes zu unterscheiden. Eine wirksame Beschränkung kann dazu führen, dass andere Teile der Entscheidung nicht mehr überprüft werden. Der Umfang sollte daher vorab sorgfältig abgestimmt werden.

Wovon hängt die Höhe eines Tagessatzes ab?

Die Tagessatzhöhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Das Gericht geht regelmäßig vom durchschnittlichen täglichen Nettoeinkommen aus und berücksichtigt auch das zum Leben unerlässliche Minimum. Die Bemessungsgrundlagen können geschätzt werden. Sind diese unzutreffend, können aktuelle Nachweise für die Prüfung wichtig sein.

Kommt es nach dem Einspruch immer zu einer Hauptverhandlung?

Bei zulässigem Einspruch wird grundsätzlich eine Hauptverhandlung anberaumt. Ist der Einspruch ausschließlich auf die Höhe der Tagessätze einer Geldstrafe beschränkt, kann das Gericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit den erforderlichen Zustimmungen ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden.

Kann die Strafe nach einem Einspruch höher ausfallen?

Grundsätzlich ja. Soweit Einspruch eingelegt ist, ist das Gericht bei seinem Urteil nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Rechtsfolge gebunden. Eine Ausnahme gilt für die gesetzlich geregelte Beschlussentscheidung bei einem auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch. Erfolgsaussichten und Risiken sollten vor dem weiteren Vorgehen besprochen werden.

Was ist, wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist?

Ohne rechtzeitigen Einspruch wird der Strafbefehl grundsätzlich rechtskräftig. Waren Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert, kann eine Wiedereinsetzung in Betracht kommen. Dafür gelten besondere Voraussetzungen und weitere Fristen. Lassen Sie die Situation deshalb unverzüglich prüfen.

Kann ein Strafbefehl auch andere Folgen als eine Geldstrafe haben?

Ja. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kommen beispielsweise Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Wenn die beschuldigte Person eine Verteidigung hat, kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, sofern deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die konkreten Folgen müssen anhand des Strafbefehls geprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Seite zur Strafverteidigung in Duisburg und Krefeld.

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Strafbefehl erhalten? Lassen Sie die nächsten Schritte prüfen.

Rufen Sie die Kanzlei an, damit wir den Verfahrensstand, die Frist und eine mögliche Verteidigung besprechen können. Bei laufenden Fristen warten Sie bitte nicht auf eine Antwort per E-Mail.

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