Nebenklage-vertretung
Schutz, Beteiligung und eine starke Stimme im Strafverfahren.
Persönliche Beratung in Duisburg & Krefeld
Beratung auf Deutsch und Türkisch.
Im Strafverfahren nicht allein bleiben
Eine Straftat kann das Leben grundlegend verändern. Im Strafverfahren müssen Sie nicht darauf beschränkt sein, lediglich als Zeugin oder Zeuge gehört zu werden. Die Nebenklage ermöglicht Verletzten bestimmter Straftaten, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen und eigene Rechte wahrzunehmen.
Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für eine Nebenklage vorliegen, beantrage den Anschluss und vertrete Ihre Interessen persönlich durch das gesamte Verfahren. Eine Nebenklage kommt insbesondere bei bestimmten Gewalt-, Sexual- und Freiheitsdelikten sowie weiteren gesetzlich vorgesehenen Straftaten in Betracht. Auch nahe Angehörige eines durch eine Straftat getöteten Menschen können nebenklageberechtigt sein.
Persönliche Vertretung von Beginn an
Voraussetzungen prüfen
Ich prüfe, ob ein Anschluss als Nebenklägerin oder Nebenkläger in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.
Verfahren begleiten
Ich beantrage Akteneinsicht, erläutere die nächsten Schritte und vertrete Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.
Schutz sicherstellen
Bei besonderer Schutzbedürftigkeit prüfe ich, welche Schutzmaßnahmen im Verfahren in Betracht kommen.
Sie wissen, was geschieht
Eine wirksame Vertretung beginnt möglichst frühzeitig. Ich bereite Sie auf die einzelnen Verfahrensschritte und eine mögliche Vernehmung vor, beantrage Akteneinsicht und vertrete Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.
Sie sollen während des Strafverfahrens wissen, was geschieht, welche Rechte Ihnen zustehen und welche nächsten Schritte zu erwarten sind. Als Ihre anwaltliche Vertreterin stehe ich Ihnen während des Verfahrens persönlich zur Seite.
- Prüfung der Nebenklageberechtigung
- Antrag auf Anschluss als Nebenklägerin oder Nebenkläger
- Akteneinsicht und Information über den Verfahrensstand
- Vorbereitung auf Vernehmungen und Gerichtstermine
Schutz und weitere Ansprüche
Besteht eine besondere Schutzbedürftigkeit, prüfe ich zudem, welche Schutzmaßnahmen im Verfahren in Betracht kommen. Je nach Fall können auch Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können vermögensrechtliche Ansprüche gegen die angeklagte Person bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden. Ob ein Adhäsionsverfahren sinnvoll ist oder Ansprüche besser gesondert verfolgt werden sollten, prüfe ich mit Ihnen.
- Prüfung möglicher Schutzmaßnahmen im Verfahren
- Begleitung bei besonderer Belastung durch das Verfahren
- Prüfung von Schmerzensgeld und Schadensersatz
- Prüfung einer möglichen gerichtlichen Beiordnung
Häufige Fragen zur Nebenklagevertretung
Die folgenden Antworten dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Wer kann Nebenklage erheben?
Nebenklage ist insbesondere bei bestimmten Sexualdelikten, versuchten Tötungsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Delikten gegen die persönliche Freiheit sowie weiteren in § 395 StPO aufgeführten Straftaten möglich. Bei anderen Delikten kann sie ausnahmsweise zulässig sein, wenn besondere Gründe, etwa gravierende Tatfolgen, dies erfordern.
Muss ich mich dem Verfahren als Nebenklägerin oder Nebenkläger anschließen?
Nein. Die Nebenklage ist freiwillig. Ob sie in Ihrer Situation sinnvoll ist, hängt unter anderem von Tatvorwurf, Verfahrensstand, Beweislage und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Dies kläre ich mit Ihnen im Vorfeld.
Kann ich mich schon vor einer Anklage anwaltlich vertreten lassen?
Ja. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erst ab der Hauptverhandlung möglich. Wer zur Nebenklage berechtigt ist, kann sich bereits vor Erhebung der öffentlichen Klage anwaltlich vertreten lassen, auch ohne den förmlichen Anschluss erklärt zu haben. Eine frühe Vertretung kann wichtig sein, um Informationen zum Verfahren zu erhalten, Schutzbedürfnisse mitzuteilen und die nächsten Schritte vorzubereiten.
Erhalte ich Informationen über den Stand des Verfahrens?
Als anwaltliche Vertreterin kann ich Akteneinsicht beantragen, den Verfahrensstand prüfen und Sie darüber informieren, welche Entscheidungen getroffen wurden und welche Schritte als Nächstes zu erwarten sind. Als Nebenklägerin oder Nebenkläger bestehen darüber hinaus weitergehende Beteiligungs- und Informationsrechte.
Muss ich bei der Gerichtsverhandlung aussagen?
Ob eine Aussage erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Als geschädigte Person können Sie zugleich Zeugin oder Zeuge sein. Ich bereite Sie auf den Ablauf vor, erläutere Ihre Rechte und bespreche mit Ihnen, welche Schutzanträge oder sonstigen Maßnahmen in Betracht kommen.
Muss ich der beschuldigten Person im Gerichtssaal begegnen?
Eine persönliche Begegnung lässt sich nicht immer vollständig vermeiden. Das Gericht kann jedoch Schutzmaßnahmen treffen, wenn dies zum Schutz von Zeuginnen und Zeugen oder Verletzten erforderlich ist. Je nach Situation kommen etwa besondere Formen der Vernehmung, eine Trennung von der beschuldigten Person oder der Ausschluss der Öffentlichkeit in Betracht. Ich prüfe frühzeitig, welche Maßnahmen sinnvoll sind, und beantrage den erforderlichen Schutz.
Kann ich Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlangen?
Je nach Fall können Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können vermögensrechtliche Ansprüche gegen die angeklagte Person bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden. Dieses sogenannte Adhäsionsverfahren kann eine gesonderte zivilgerichtliche Klage vermeiden. Ob dieses Vorgehen sinnvoll ist oder Ansprüche besser gesondert verfolgt werden sollten, prüfe ich mit Ihnen.
Was ist der Unterschied zur psychosozialen Prozessbegleitung?
Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt besonders schutzbedürftige Verletzte praktisch und emotional im Umgang mit dem Strafverfahren. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Vertretung.
Welche Kosten entstehen?
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Beiordnung einer anwaltlichen Vertretung. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, prüfe ich für Sie im konkreten Einzelfall. Daneben können Ansprüche gegen die beschuldigte Person oder Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht kommen.
Ihr Anliegen persönlich besprechen
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und bespreche die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.
Bitte übermitteln Sie keine vertraulichen Unterlagen und keine fristgebundenen Angelegenheiten ausschließlich per E-Mail. In dringenden Fällen rufen Sie bitte an.
