Anwaltskanzlei Kaplan · Duisburg und Krefeld

Ausländer- und Asylrecht in Duisburg und Krefeld

Persönliche Beratung und Vertretung bei Fragen zu Aufenthalt, Familiennachzug, Einbürgerung und Asylverfahren.

Rechtsanwältin Kaplan

Persönliche Beratung in Duisburg und Krefeld auf Deutsch und Türkisch.

Klare Perspektiven

Ihre Rechtsanwältin für Ausländer- und Asylrecht in Duisburg und Krefeld

Aufenthalts- und asylrechtliche Fragen betreffen häufig die persönliche und familiäre Zukunft. Läuft ein Aufenthaltstitel ab, droht eine Ablehnung, bleibt die Ausländerbehörde untätig oder haben Sie einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhalten, kommt es auf schnelles und strukturiertes Handeln an.

In meiner Kanzlei in Duisburg und Krefeld prüfe ich Ihre persönliche und rechtliche Situation und entwickle mit Ihnen eine klare Vorgehensweise. Dabei berücksichtige ich nicht nur Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus, sondern auch familiäre Bindungen, Arbeit, Ausbildung und Ihre langfristige Perspektive in Deutschland.

Ich begleite Anträge und Verfahren gegenüber der Ausländerbehörde und vertrete Ihre Interessen erforderlichenfalls vor dem Verwaltungsgericht.

Ihr Weg durch das Verfahren

Strukturiert zu einer klaren Perspektive

01

Situation prüfen

Aufenthaltsstatus, Bescheide, Fristen und persönliche Lebensumstände werden sorgfältig eingeordnet.

02

Unterlagen ordnen

Die erforderlichen Nachweise werden zusammengestellt und das weitere Vorgehen vorbereitet.

03

Antrag begleiten

Ich begleite die Kommunikation mit Behörde oder Bundesamt und prüfe die rechtlichen Möglichkeiten.

04

Rechte durchsetzen

Wenn erforderlich, sichere ich Fristen und vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.

Aufenthaltsrecht und Familie

Familiäre und persönliche Perspektiven berücksichtigen

Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen können familiäre Bindungen, Arbeit, Ausbildung und die tatsächliche Lebenssituation entscheidend sein. Ich prüfe, welche Perspektiven bestehen und welche Nachweise erforderlich sind.

  • Verlängerung und Erteilung von Aufenthaltstiteln
  • Prüfung einer Erwerbserlaubnis und von Nebenbestimmungen
  • Familiennachzug und familiäre Bindungen
  • Reaktion auf Untätigkeit der Ausländerbehörde
  • Prüfung ablehnender Bescheide und gerichtlicher Schritte
Asylverfahren und BAMF-Bescheide

Frühzeitig vorbereiten und Fristen sichern

Auch im Asylverfahren ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung wichtig. Die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für das weitere Verfahren von zentraler Bedeutung.

Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung und helfe Ihnen, Fluchtgründe, persönliche Erlebnisse und eine mögliche Gefährdung bei einer Rückkehr vollständig und nachvollziehbar darzustellen.

  • Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt
  • Prüfung eines ablehnenden BAMF-Bescheids
  • Sicherung von Klage- und Antragsfristen
  • Prüfung gerichtlichen Eilrechtsschutzes

Wichtige Fristen

Bei einem ablehnenden Bescheid nicht abwarten. Insbesondere im Asylrecht können sehr kurze Klage- und Antragsfristen gelten. Ich prüfe den Bescheid, sichere die maßgeblichen Fristen und kläre, ob eine Klage oder zusätzlicher gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich ist.

Häufige Fragen

Häufige Fragen im Ausländer- und Asylrecht

Die folgenden Antworten dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Was sollte ich tun, wenn mein Aufenthaltstitel bald abläuft?

Sie sollten möglichst frühzeitig einen vollständigen Verlängerungsantrag stellen und sich den Eingang nachweisbar bestätigen lassen. Je nach Fall kann die rechtzeitige Antragstellung entscheidend dafür sein, ob Ihr bisheriger Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde fortgilt. Ich prüfe Ihre Unterlagen, begleite die Antragstellung und reagiere, wenn die Behörde Verzögerungen verursacht oder zusätzliche Anforderungen stellt.

Die Ausländerbehörde reagiert nicht auf meinen Antrag. Muss ich abwarten?

Nein. Eine längere Untätigkeit der Behörde muss nicht immer hingenommen werden. Zunächst sollte die Situation schriftlich geklärt und der Bearbeitungsstand dokumentiert werden. Wenn eine Entscheidung trotz ausreichender Unterlagen über längere Zeit ausbleibt, kann unter Umständen gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht kommen. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt insbesondere von Dauer, Aufenthaltsstatus und Dringlichkeit ab.

Darf ich während des Verfahrens weiter arbeiten?

Ob Sie arbeiten dürfen, hängt von Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel, einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sowie den dort enthaltenen Nebenbestimmungen ab. Eine rechtzeitige Antragstellung kann unter gesetzlichen Voraussetzungen dazu führen, dass der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung fortgilt. Ob damit auch eine bestehende Erwerbserlaubnis fortbesteht, muss anhand Ihres konkreten Status und der Unterlagen geprüft werden.

Kann ich gegen die Ablehnung eines Aufenthaltstitels vorgehen?

Ja. Gegen eine ablehnende Entscheidung können je nach Bundesland und Art des Bescheids Rechtsbehelfe oder unmittelbar eine Klage zum Verwaltungsgericht möglich sein. Häufig muss zusätzlich geprüft werden, ob ein Eilantrag notwendig ist, damit die Entscheidung nicht sofort vollzogen wird. Die Fristen ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids und sollten unverzüglich geprüft werden.

Wie wichtig ist die BAMF-Anhörung?

Die Anhörung ist regelmäßig der zentrale Teil des Asylverfahrens. Ihre Angaben bilden oft die wichtigste Grundlage für die Entscheidung über Schutz in Deutschland. Fluchtgründe, persönliche Erlebnisse, Gefahren bei einer Rückkehr und mögliche Beweismittel sollten daher so vollständig und nachvollziehbar wie möglich dargestellt werden. Eine rechtliche Vorbereitung hilft dabei, den Ablauf einzuordnen und sich auf entscheidende Themen einzustellen.

Ich habe einen ablehnenden BAMF-Bescheid erhalten. Was muss ich jetzt tun?

Handeln Sie sofort. Im Asylrecht können die Fristen für Klage und Eilantrag sehr kurz sein. Entscheidend ist die genaue Art der Ablehnung und die im Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung. Bringen Sie den vollständigen Bescheid einschließlich aller Anlagen möglichst umgehend zur Prüfung mit, damit rechtzeitig über Klage und einstweiligen Rechtsschutz entschieden werden kann.

Schützt eine Klage automatisch vor einer Abschiebung?

Nicht immer. Bei bestimmten ablehnenden Entscheidungen entfaltet die Klage keine aufschiebende Wirkung. Dann ist regelmäßig ein zusätzlicher Eilantrag beim Verwaltungsgericht erforderlich, damit vorläufig keine Abschiebung erfolgt, bis das Gericht über den Fall entschieden hat. Die richtige prozessuale Vorgehensweise ist deshalb besonders wichtig.

Kann ich meine Familie nach Deutschland holen?

Ein Familiennachzug kann für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder und in bestimmten Konstellationen auch für Eltern minderjähriger Kinder möglich sein. Die Voraussetzungen richten sich insbesondere danach, ob der Familiennachzug zu einer deutschen, einer EU-staatsangehörigen oder einer sonstigen aufenthaltsberechtigten Person erfolgen soll. Maßgeblich können unter anderem der Aufenthaltstitel, ausreichender Wohnraum, Lebensunterhalt, Krankenversicherung und gegebenenfalls Sprachkenntnisse sein.

Können familiäre Bindungen meinen Aufenthalt sichern?

Familiäre Bindungen können im Aufenthaltsrecht eine wesentliche Rolle spielen, insbesondere bei Ehe, Elternschaft, tatsächlicher familiärer Lebensgemeinschaft und dem Wohl minderjähriger